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ERKLÄRBILD: NIEMAND DARF DIR WEHTUN
EINKLAGBARE KINDERRECHTE
  • Hilfsorganisationen
  • Dialogbild
Kinder haben Rechte – aber sie kennen sie in vielen Fällen nicht. Darauf macht der Deutsche Kinderverein e.V. aufmerksam und pocht auf mehr Aufklärung: „Noch immer werden Kinder zu wenig über ihre Rechte aufgeklärt“, stellt Rainer Rettinger, Geschäftsführer des Vereins fest. „Selbst pädagogische Fachkräfte in Schulen, Kindertagesstätten und Jugendämter sind manchmal kaum darüber informiert.“

Die Kinderschützer haben nun gemeinsam mit der Agentur Dialogbild eine Illustration entwickelt, die anschaulich und übersichtlich informiert und grundlegende Rechte verständlich erklärt. Zwar lassen sich die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention nicht vor Gericht einklagen, wohl aber ist das Verbot körperlicher Strafen und seelischer Verletzungen festgeschrieben (§ 1631 BGB), zudem wird Kindern das Recht auf Information und Beteiligung (§ 8 Abs. 1 SGB VIII) und auf vertrauliche Beratung in Notsituationen zugesichert (§ 8 Abs. 3 SGB VIII). Darüber hinaus hat jedes Kind das Recht auf Inobhutnahme ohne Angabe von Gründen (§42 SGB VIII).

„Es muss als Teil des Bildungsauftrages verstanden werden, Gewalt und sexuellen Missbrauch nicht zu tabuisieren sondern offen als Unrecht und strafbar zu kennzeichnen und mit es muss mit Kindern darüber gesprochen werden“, so Rainer Rettinger. Genau hier setzt das Dialogbild mit seiner klaren Bildsprache an.

Der Kinderverein sieht besonders die Jugendämter in der Pflicht, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte aufzuklären. Die Praxis zeige, dass diese in Verfahren zur Gefährdungseinschätzung und bei Hilfeplangesprächen nicht auf ihre Initiativrechte auf vertrauliche Beratung, auf Inobhutnahme und Beschwerde hingewiesen werden. Selbst auf den Homepages vieler Jugendämter sucht man diese Information vergebens.

Der Deutsche Kinderverein e.V. fordert zudem die Wahrung des Rechtsanspruches aller Kinder, die Hilfe zur Erziehung erhalten, auf Aufklärung über ihre Initiativrechte und auf regelmäßige persönliche Gespräche in kindgerechter Umgebung. Hier sollen mit der Fachkraft des Jugendamtes Fragen, Wünsche und Gefährdungen in kindgerechter Sprache und in der Regel ohne Eltern zur Sprache kommen.